Lieferkette

Lieferkettengesetz

Stand:10.03.2021

Das Europäische Parlament ebnet den Weg für ein neues EU-Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichten soll, Menschenrechte und Umweltnormen innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen.

Die legislative Entschließung, angenommen im Europäischen Parlament am 10.03.2021 mit 504 Stimmen bei 79 Gegenstimmen und 112 Enthaltungen fordert die dringende Annahme eines verbindlichen EU-Gesetzes, mit dem Unternehmen zur Rechenschaft gezogen und haftbar gemacht werden können, wenn sie Menschenrechte, Umweltstandards und gute Unternehmensführung verletzen oder dazu beitragen. Die Regeln zur Sorgfaltspflicht für Lieferketten sollen auch den Zugang zu Rechtsmitteln für Geschädigte garantieren. Die Kommission hat angekündigt, dass sie ihren Gesetzesvorschlag zu diesem Thema noch in diesem Jahr vorlegen wird.

Nachhaltigkeit und gute Unternehmensführung

Verbindliche EU-Regeln zur Sorgfaltspflicht würden Unternehmen dazu verpflichten, alle Aspekte ihrer Wertschöpfungskette (dazu gehören alle Tätigkeiten, direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen und Investitionsketten), wenn sie nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich sozialer, gewerkschaftlicher und arbeitsrechtlicher Rechte, auf die Umwelt, darunter der Beitrag zum Klimawandel oder zur Entwaldung, und auf die verantwortungsvolle Führung (wie Korruption und Bestechung) haben, zu ermitteln, anzugehen und zu beheben.

Die Abgeordneten betonen, dass die Sorgfaltspflicht in erster Linie ein präventiver Mechanismus ist. „Die Unternehmen gehen in ihrer Wertschöpfungskette mit einer Sorgfalt vor, die der Wahrscheinlichkeit und Schwere ihrer potenziellen oder tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen und ihrer spezifischen Umstände, insbesondere ihrer Branche, der Größe und Länge ihrer Wertschöpfungskette, der Größe des Unternehmens, seiner Kapazität, seinen Ressourcen und seiner Hebelwirkung angemessen und verhältnismäßig ist“, heißt es in dem Gesetz.

Wandel über EU-Grenzen hinaus

Unternehmen, die Zugang zum EU-Binnenmarkt haben wollen, auch solche mit Sitz außerhalb der EU, müssten nachweisen, dass sie die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte einhalten.

Die Abgeordneten fordern zusätzliche Maßnahmen, darunter ein Verbot der Einfuhr von Produkten, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen wie Zwangs- oder Kinderarbeit in Verbindung stehen. Diese Ziele sollten in die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung von EU-Handelsabkommen aufgenommen werden.

Um einen wirksamen Rechtsbehelf für die Opfer zu gewährleisten, sollten Unternehmen für Schäden haftbar gemacht und mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie Schaden verursachen oder dazu beitragen, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie im Einklang mit ihren Sorgfaltspflichten gehandelt und alle angemessenen Maßnahmen ergriffen haben, um eine solche Schädigung zu verhindern. Auch die Rechte von Opfern oder Interessenträgern in Drittländern - die besonders anfällig sind - würden besser geschützt sein, da sie Unternehmen nach EU-Recht verklagen könnten.

Breiter Anwendungsbereich und Hilfe für KMU

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, sollte der verbindliche Rahmen der Union für die Sorgfaltspflicht weit gefasst sein und alle großen Unternehmen abdecken, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen oder im Gebiet der Union niedergelassen sind, einschließlich Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten. Die Vorschriften sollten auch für börsennotierte oder mit einem hohen Risiko behaftete kleine und mittlere Unternehmen gelten, die technische Unterstützung erhalten sollten, damit sie den Sorgfaltspflichten nachkommen können.

Der verabschiedete Initiativbericht ist unter dem folgenden Link abrufbar:

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0073_DE.pdf


Positionsbestimmung des HWB zum Lieferkettengesetz

Eine verantwortungsvolle Ausgestaltung von globalen Lieferketten und die Sicherung von Menschenrechten ist in der heutigen Zeit sicherlich unabdingbar. Jedoch kommt es auf das notwendige Augenmaß und die notwendige Flexibilität bei diesem Thema an...

Im Folgenden steht die Positionsbestimmung (Stand: Oktober 2020) zum Download bereit.