Verpackungsgesetz

Die Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister bietet ausführliche Informationen: Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Im Folgenden werden einzelne Fragengestellungen mit Bedeutung für Händler herausgegriffen und versucht sie möglichst einfach verständlich zu beantworten. Eine fallspezifische Rechtsberatung kann und will diese Fragensammlung nicht ersetzen.

Worum geht es?

Bereits seit 1991 regelte die Verpackungs-Verordnung den Umgang mit Verpackungen. Anfang des Jahre 2019 wurde sie durch das neue Verpackungs-Gesetz abgelöst. Viele wesentliche Elemente des Verpackungs-Gesetzes (VerpackungsG) sind nicht neu, sondern galten bereits unter der Verpackungs-Verordnung. So ist nach wie vor der Hersteller oder Importeur als Erstinverkehrbringer der Verpackung derjenige, der die Kosten für die Entsorgung der Verpackungen tragen muss. Mit dem VerpackungsG soll die Registrierung und Mengenmeldung transparenter werden und somit zur gerechteren Verteilung der Kosten für das Sammeln, Sortieren und Recyceln der Verpackungen beitragen.

Hierfür wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister eingeführt, eine mit hoheitlichen Aufgaben betraute Stiftung, die Registrierungen von Verpackungen und Mengenmeldungen entgegennimmt und überprüft.

Was wird mit dem neuen VerpackungsG transparenter?

Durch die Einführung der öffentlich einsehbaren Online-Datenbank LUCID wird die Transparenz deutlich erhöht. In der Datenbank sind Registrierungsnummern, Registrierungsdaten, Name, Anschrift und Kontaktdaten und ggfls. der Markenname der Erstinverkehrbringer hinterlegt, so kann überprüft werden, ob jeder seine Verpackungen registriert hat.

Wie registriert sich ein Händler bei der Zentralen Stelle?

Wenn ein Händler feststellt, dass er sich bei der zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren lassen muss so muss er sich „höchstpersönlich“ im Register LUCID registrieren, d.h. er kann damit keinen Dritten z.B. Dienstleister beauftragen: Zentrale Stelle Verpackungsregister Registrierung. Im Rahmen der Registrierung muss eine Erklärung abgegeben werden, dass eine Beteiligung an einem Dualen System oder einer Branchenlösung teilgenommen wird. Nicht registrierte Verpackungen dürfen seit 01. Januar 2019 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Nach der Registrierung erhält der Händler seine Registrierungsnummer.

Was für Verpackungen gibt es und woher weiß man für welche Verpackungen Lizenzgebühren bezahlt werden müssen?

Im Wesentlichen kann man bei den Verpackungen Transport und Verkaufsverpackungen unterscheiden. Transportverpackungen dienen typischerweise dazu, die Handhabung und Transport der Waren zu erleichtern und die Waren dabei zu schützen. Transportverpackungen verbleiben typischerweise beim Händler bzw. - werden dem Hersteller zurückgegeben, z.B. Paletten oder Styropor bei Haushaltsgroßgeräten. Für die Entsorgung der Transportverpackungen ist der Hersteller oder Importeur verantwortlich. Hier gibt es Branchenlösungen z.B. für den Bürowirtschafts-, Möbel- und Küchenfachhandel (s.u.). Verkaufsverpackungen werden mit dem enthaltenen Produkt typischerweise an den Endkunden übergeben und verbleiben dort. Sonderformen der Verkaufsverpackungen sind die Versandverpackungen und die Serviceverpackungen (s.u.). Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat einen Katalog der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen erarbeitet. Damit werden die Verpackungsarten definiert, die sich am System beteiligen, also registriert werden müssen. Ist die Verpackung systembeteiligungspflichtig, muss der Erstinverkehrbringer neben der Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister einen Vertrag mit einem Dualen System schließen und sie somit lizenzieren.

Was sind Versandverpackungen?

Als wichtige Neuerung oder Präzisierung brachte das VerpackungsG die Klarstellung, dass Versandverpackungen eindeutig als Verkaufsverpackungen anzusehen sind. Händler die Ware an Kunden versenden, müssen die verwendete Verpackung (z.B. Karton, Luftpolsterfolien, Klebeband und Etiketten, Versandumschläge) registrieren und bei einem Dualen System anmelden. Wird ein Produkt importiert oder hergestellt und verpackt – muss die Verkaufsverpackung ebenfalls registriert werden. Werden im Einzelhandel verpackte Produkte an Kunden abgegeben die von einem inländischen Lieferanten oder Hersteller stammen, so wurde die Verpackung oftmals bereits vom Hersteller lizenziert.

Was sind Serviceverpackungen?

Bei den Serviceverpackungen handelt es sich um Verpackungen die verwendet werden, um Produkte an den Kunden zu übergeben. Das können z.B. Tüten oder Geschenkpapier (in das ein gekauftes Produkt verpackt wird) sein. Die Serviceverpackung ist systembeteiligungspflichtig. Hier ist oftmals der Einzelhändler in der Pflicht, diese Verpackung zu lizenzieren. Es besteht bei Serviceverpackungen aber die Möglichkeit, dass bereits der Vorlieferant die Verpackung lizenziert hat. Dies sollte der Händler vorab klären bzw. darauf achten, dass er nur vorlizenzierte Verpackungen einkauft.

Was ist unter Branchenlösung im Bürowirtschafts-, Möbel- und Küchenfachhandel zu verstehen?

Hersteller der genannten Branchen haben Branchenlösungen entwickelt und Verträge mit Dualen Systemen zur Rücknahme der im Einzelhandel angefallenen Transportverpackungen geschlossen. Bei der Bürowirtschaft und beim Möbelhandel arbeiten die Hersteller mit Interseroh, die Küchenfachhändler mit RKT zusammen. In der Praxis heißt dies, dass der Einzelhändler bei den Rücknahmesystemen (Interseroh, RKT) erfragt, mit welchen regionalen Entsorgern die dualen Systeme zusammenarbeiten. Der regionale Entsorger holt die nach Materialfraktion getrennten Transportverpackungen kostenfrei ab. Werden Kosten in Rechnung gestellt, können verschiedene Ursachen vorliegen. Ein Vertragspartnerwechsel könnte dazu führen, dass der Entsorger nicht mehr mit dem zuständigen Dualen System abrechnen kann. Durch Rückfrage beim zuständigen Rücknahmesystem kann man sich regionale Vertragspartner nennen lassen.

Gibt es ein Merkblatt zum Thema?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hält unterschiedliche Informationen bereit, unter anderem "Die zehn wichtigsten Fragen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes". Der Handelsverband Technik (BVT) hat 2019 ein praxisnahes Merkblatt zum Thema "Transport- und Verkaufsverpackungen im Einzelhandel" erarbeitet. Mitglieder im Einzelhandelsverband können dies über die BVT Geschäftsstelle kostenlos beziehen: bvt(at)einzelhandel-ev.de.

zurück